Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Düsseldorf

Diese Regelungen sollten Sie kennen.

ANTRAG_auf_Zertifizierung_Formular.pdf

Am 15. Oktober 2011 ist der neue Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft getreten. Er besteht aus den drei Teilplänen:

1.Teilplan West (Regierungsbezirk Düsseldorf) mit den Städten Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen,

2.Teilplan Nord (Regierungsbezirk Münster) mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, und

3.Teilplan Ost (Regierungsbezirk Arnsberg) mit den Städten Herne, Bochum, Dortmund

Bis Ende 2012 dürfen innerhalb dieser Umweltzone nur noch Fahrzeuge mit einer Plakette fahren. Zum 1. Januar 2013 wird das Fahrverbot auf Fahrzeuge mit einer roten Plakette ausgedehnt. Ab 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette die Umweltzone befahren.

Die Plaketten werden von AU-Werkstätten, Prüfstellen (TÜV, DEKRA) und Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben. Es genügt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Kfz-Schein).

Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrtzwecke/aus sozialen oder kraftfahrzeugbezogenen Gründen, zum Beispiel:

Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur von technischen Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden;

Fahrten für die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inkl. Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen

Sonderkraftfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstkosten und geringen Fahrleistungen innerhalb der Umweltzone (darunter z.B. auch Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben);

besondere Härtefälle;